Die Steuerentlastungen in 2017/2018

In der Bundesrepublik Deutschland soll sich in den kommenden Jahren einiges im Bereich der Steuern ändern. Unter anderen sollen die Grundfreibeträge, die Kinderfreibeträge, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen. Außerdem soll die kalte Progression abgemildert werden. Dies soll vor allem Familien und Arbeitnehmer entlasten.

Im Wesentlichen betreffen die Änderungen folgende Bereiche:

Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrag wird 2017 von 8.653 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben. Im Jahr 2018 soll er dann nochmals um 180 Euro angehoben werden, auf dann 9.000 Euro. Von dieser Anhebung profitieren sämtliche Steuerzahler. Eine Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags soll ebenfalls erfolgen.

Kindergeld:
Das Kindergeld soll in 2017 und 2018 jeweils um 2 Euro im Monat steigen. Also von 190 Euro auf 192 Euro in 2017 und auf 194 Euro in 2018 für das 1. und 2. Kind. Für das 3. Kind von 196 Euro auf 198 Euro in 2017 und dann auf 200 Euro im Jahr 2018. Für das 4. Kind und jedes weitere auf 223 Euro (2017) und 225 Euro in 2018.

Kinderfreibetrag:
Familien, für die die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, profitieren zudem von der Anhebung des Kinderfreibetrags. Auch dieser soll in zwei Etappen angehoben werden. In 2017 sollen die Kinderfreibeträge von 4.608 Euro auf 4.716 Euro steigen. Dies bedeutet eine Anhebung von 108 Euro. Ein Jahr später sollen dann weitere 72 Euro dazu kommen, sodass der Kinderfreibetrag 2018 dann bei 4.788 Euro liegt.

Kinderzuschlag:
Steuerpflichtige, deren Einkommen unterhalb der Mindesteinkommensgrenze liegt, steht zudem monatlich für ihre Kinder ein Kinderzuschlag von momentan 160 Euro im Monat zu. Ab 2017 soll dieser Betrag ebenfalls um 10 Euro erhöht werden.

Um die „kalte Progression“ abzumildern, werden zudem die Tarifeckwerte in 2017 an die geschätzte Inflationsrate angepasst.

Wenn Sie Fragen haben, wie genau sich die Steuerentlastung auf Sie persönlich auswirken wird, beraten wir Sie sehr gerne.


Thumbnail Image: Owl Family Portrait von Travelwayoflife via CC BY-SA 2.0