
Existenzgründer, Unternehmer, Freiberufler – Ihr Steuerberater freut sich, Sie in Ratingen zu begrüßen!
Neben einer fachgerechten und engagierten Beratung in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen, ist uns eine individuelle und auf Ihre Belange ausgerichtete Begleitung wichtig. Wir möchten mit Ihnen einen langjährigen Weg, geprägt durch eine über die steuerlichen und wirtschaftlichen Bereiche hinausgehende Zusammenarbeit, beschreiten. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch, nicht nur einmal im Jahr, zur Verfügung.
Ihre Vorteile
- Fachliche Expertise
- Zeitersparnis & Entlastung
- Rechtssicherheit & Risikominimierung
- Steueroptimierung
- Vertretung gegenüber Behörden
- Ganzheitliche Betreuung
Rundschreiben
Die elektronische Rechnungspflicht
Anders als Rechnungen in Papier und Faxformat oder als E-Mail mit PDF-Anhang ausgestellte Rechnungen ist eine E-Rechnung eine in einem strukturierten elektronischen Format nach den Vorgaben der EU CEN Norm 16931 …


Sie suchen einen Steuerberater in Ratingen und Umgebung? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlernen.
Häufig gestellte Fragen
Selbständige Unternehmer, Vermieter und Ehegatten mit der Steuerklassenkombination 5 und 3 sind immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Als Arbeitnehmer, unter bestimmten Voraussetzungen ist es nicht notwendig, eine Steuererklärung abzugeben. Das heißt aber nicht, dass es sich nicht trotzdem lohnt eine Steuererklärung abzugeben. Wir prüfen mit Ihnen, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind oder ob es sich für Sie lohnt, eine Steuererklärung abzugeben, weil z.B. das Ergebnis zu einer Erstattung führt.
Welche Ausgaben, Kosten oder Investitionen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen können, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Da diese Regelungen aufgrund neuer Gesetze oder Rechtsprechungen dauerhaft dem Wandel unterliegen und die Einkommensverhältnisse bei jedem Steuerpflichtigen anders sind, ist es nicht möglich eine abschließende Aufzählung zu erstellen. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Sie individuell zu beraten.
Es ist sinnvoll die professionelle Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, wenn die zu beurteilenden steuerlichen Sachverhalte für Sie nicht oder nur schwer allein zu bewältigen sind. Da jeder Steuerpflichtige individuell an seine eigenen Grenzen stößt, beraten wir vom Arbeitnehmer und Immobilienbesitzer bis hin zum selbständigen Unternehmer jeden Mandanten, der Hilfe bei der Bearbeitung und Beurteilung seines Sachverhaltes braucht. Kontaktieren Sie uns, sollten Sie Hilfe benötigen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.
Der Wechsel des Steuerberaters ist grundsätzlich jederzeit und ohne weitere Probleme möglich. Der Übertrag der Daten durch den bisherigen Berater erfolgt in Abstimmung mit unserer Kanzlei und ist innerhalb kurzer Zeit erledigt, wenn keine offenen Gebührenrechnungen gegenüber dem Vorberater bestehen.
Unser Honorar ist gesetzlich geregelt. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und sind abhängig von Umfang und Komplexität des gesamten Sachverhaltes. Ein Kennenlerngespräch ist in jedem Fall kostenfrei für Sie. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Teilweise sieht es der Gesetzgeber vor, dass bestimmte Geschäftsprozesse digitalisiert werden sollen z.B. die elektronische Rechnungslegungspflicht. Dies bietet sich natürlich an, um die Daten digital an uns weiterzugeben. Mittlerweile ist es möglich eine ausschließlich digitale Buchhaltung zu erstellen. Wir begleiten aber auch jeden, dem es leichter fällt, sich mit Dokumenten in Papierform auseinanderzusetzen, egal aus welchen Gründen. Sollten Sie Interesse an der der Digitalisierung Ihrer Buchhaltungsunterlagen haben, wir unterstützen Sie gerne beim Prozess der Digitalisierung und helfen Ihnen bei der Umstellung und Anpassung der Prozesse in Ihrem Betrieb.