Das Besteuerungsverfahren soll einfacher und moderner werden. Im Zuge dessen sollen mehrere Maßnahmen getroffen werden. Die wichtigste Änderung: Bei der elektronischen Steuererklärung sollen keine Belege mehr vorgelegt werden müssen.
Weniger Papieraufwand
Der große Papierverkehr bei der Steuererklärung ist meist sehr umständlich und hält alle Beteiligten auf. Damit soll künftig Schluss sein. Die elektronische Steuererklärung soll auch ohne Papierbelege auskommen. Quittungen und andere Belege müssen dann nur noch aufbewahrt und bei Nachfragen des Finanzamtes vorgelegt werden. Die neuen Vorschriften zur Steuererklärung sollen ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Steuererklärung soll komplett elektronisch werden
Die Bundesregierung plant das komplette Besteuerungsverfahren für alle Beteiligten in Zukunft elektronisch abzuwickeln. Das betrifft nicht nur die Steuerklärung, sondern auch den Steuerbescheid und alle anderen Anträge, wie zum Beispiel einen Rechtsbehelf (Einspruch) oder einen Antrag auf Steuerstundung. Dafür will die Bundesregierung rechtliche, informationstechnische und organisatorische Rahmenbedienungen schaffen.
Das ändert sich für private Steuerzahler
Private Steuerzahler sollen dann mehrheitlich den jährlichen Steuerbescheid elektronisch erhalten. Die Regierung verspricht sich davon eine Entlastung des Finanzamts und der Steuerpflichtigen. Eine Verpflichtung zur elektronischen Steuererklärung soll es aber nicht geben. Es wird noch eine Neuerung geben: Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden, können künftig erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahrs abgegeben werden. So entfallen die umständlichen Anträge auf Fristverlängerung ersatzlos.
Das Team der Steuerberatungskanzlei Rohrbach wünscht ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.
Gerne stehen wir für Fragen zu diesem und anderen Themen zur Verfügung.
Thumbnail Image Chaotischer Frühjahresputz von: Janine Pusa via CC BY-ND 2.0