Viele gemeinnützige Vereine und Stiftungen finanzieren ihre tägliche Arbeit mit dem Geld, was aus Spenden zusammenkommt. Ohne diese Spenden wäre die Arbeit dieser Vereine nicht möglich. Daher unterstützt der Staat Steuerzahler, die an eine gemeinnützige Organisation spenden.
Spenden als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen
Als Steuerzahler können Sie Spenden als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Es handelt sich um eine freiwillige Zuwendung, ohne Gegenleistung. Der Staat unterscheidet generell zwischen verschiedenen Arten von Spenden:
1) Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke
Sie können hier Ausgaben von bis zu 20% Ihrer Gesamteinkünfte (Bsp. Einkünfte 100.000 €, Spenden 30.000 € – davon anzugsfähig 20.000 €, verbleibender Spendenvortrag 10.000 €) steuerlich absetzen. Sollten Ihre Spenden über diesem Betrag liegen, können Sie sich den verbleibenden Spendenvortrag vom Finanzamt feststellen lassen und im folgenden Jahr steuerlich berücksichtigen. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise Vereine der Kunst oder der Kultur, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Organisationen oder Jugendprojekte. Achtung: Sportvereine oder andere Einrichtungen, die hauptsächlich zur Freizeitgestaltung dienen, gehören nicht dazu.
Wenn Sie einen Flüchtling bei sich aufnehmen, haben Sie die Möglichkeit, die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dabei gilt ein Höchstbetrag von 8.472 Euro. Wichtig: Bewahren Sie die Quittungen für den Fall auf, dass das Finanzamt danach verlangt. Sogar Sachspenden können steuerlich abgesetzt werden. Notieren Sie sich dafür den ursprünglichen Preis, die Nutzungsdauer und in welchem Zustand die Kleidung, Spielzeug oder anderes war. So können Sie den veranschlagten Wert beim Finanzamt rechtfertigen.
2) Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
Wenn Sie an das „zu erhaltene Vermögen“ einer Stiftung spenden, dann sind bis zu 1 Millionen Euro bei Einzelpersonen und bis zu 2 Millionen Euro bei Ehe- oder Lebenspartner möglich. Dieser Betrag ist unabhängig von dem Einkommen.
3) Spenden an Parteien
Wenn Sie an eine politische Partei spenden, können Sie bis zu 50% von Ihrer eigentlichen Steuerbelastung absetzen (Nicht vom zu versteuernden Einkommen). Jedoch gilt ein Höchstbetrag für Einzelpersonen von 825 Euro und bei Ehepartnern von 1.650 Euro. Außerdem können Spenden von bis zu 3.300 Euro bei Ehepaaren als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Spendenquittungen für die Steuererklärung
Ganz wichtig: Bewahren Sie jede Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster) auf, denn jede Spende als Sonderausgabe mindert das zu versteuernde Einkommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro bei Einzelpersonen und 72 Euro bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern liegen .
Jedoch müssen Sie für Spenden bis 100 Euro nicht zwingend eine Spendenquittung vorlegen. Diese Entscheidung liegt im Einzelfall beim Finanzamt. Bei einer Summe bis zu 200 Euro gelten vereinfachte Regeln für den Nachweis. Jedoch variieren die genauen Bestimmungen für den Spendennachweis je nach Empfänger.
Pflichtangaben für den Spendenbeleg:
- Name, Kontonr., Datum
- Zweck der Spende
- Nachweis, dass Empfänger Körperschaftssteuer befreit ist
Haben Sie Fragen zum Thema Spenden? Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Thumbnail Image: Spenden von Dennis Skley via CC BY-ND 2.0.