Sind Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter steuerlich absetzbar?

Zur Weihnachtszeit werden gerne an Mitarbeiter und geschäftliche Partner kleine Geschenke verteilt. Eine Flasche Wein, neue Kalender für das kommende Jahr oder klassisch die Schachtel Pralinen.

Sie gelten als kleine Aufmerksamkeit und Anerkennung und sorgen für Heiterkeit in der Weihnachtszeit. Jedoch stellt sich aus Unternehmersicht die Frage, ob und in welchem Maße diese Präsente steuerlich geltend gemacht werden können. Der Gesetzgeber unterschiedet dabei, ob Sie einem Geschäftspartner oder Ihren Mitarbeiter etwas schenken:

Geschenke an Geschäftspartner:
Als Unternehmen dürfen Sie die Kosten für Geschenke der Geschäftspartner steuerlich als Betriebsausgaben bis zu einem Betrag von 35 Euro pro beschenkter Person und Jahr absetzen. Wichtig ist jedoch, dass mit Ihrem Geschenk keine Gegenleistung verbunden ist.

Wichtig: Wenn Sie jedoch für das Geschenk über den Betrag von 35 Euro kommen, können Sie den gesamtem Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe verbuchen. Dann gilt dies als eine „private Ausgabe“( sog. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben). Die Ausgaben für das Geschenk müssen Sie versteuern (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Wichtig für die Buchhaltung ist außerdem, dass jedes Geschenk ab einem Wert von 10 Euro buchhalterisch festgehalten werden muss, um diese als Betriebsausgaben zu verrechnen.

Pauschalversteuerung der Geschenke:
Generell gilt, dass der Beschenke den Wert seines Geschenks verbuchen und versteuern muss. Sollten Sie dem Beschenkten diesen Aufwand ersparen wollen, können Sie vorab das Geschenk mit einem Steuersatz von 30% plus Solidaritätszuschlag versteuern. Wenn Sie dies getan haben, sind Sie verpflichtet den Beschenken darauf hinzuweisen, sodass nicht doppelt Steuern gezahlt werden. Achtung: Wer einmal ein Geschenk pauschal besteuert, muss das fortlaufend für alle Geschenke und Beschenkten machen.

Geschenke an Mitarbeiter:
Die Ausgaben der Mitarbeitergeschenke können, egal um welchen Wert es sich handelt, immer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Es muss sich jedoch um eine reine Sachleistung handeln. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Für den Mitarbeiter ist das Geschenk jedoch nur dann steuerfrei, wenn es inklusive Mehrwertsteuer unter 60 Euro liegt. Sollte das Präsent den Wert von 60 Euro übersteigen, muss der Arbeitnehmer dieses komplett als Arbeitslohn versteuern, also inklusive der Sozialversicherungsbeiträge. Generell dürfen Mitarbeiter jeden Monat Sachzuwendungen im Wert von 44 Euro annehmen. Diese sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Sollten Sie Fragen zu Geschenken an Mitarbeiter oder Geschäftspartnern haben, stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.


Thumbnail Image _MG_7490 (Christmas Wine) von: Gary Wells via CC CC BY 2.0