Durch den Testamentsvollstrecker soll das Vermögen geschützt und ein Streit um das Erbe verhindert werden. Der letzte Wille des Erblassers soll umgesetzt und der Nachlass vor einer möglichen Zerschlagung geschützt werden.
Eine Testamentsvollstreckung ist insbesondere auch dann in Betracht zu ziehen, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn sie unerfahren oder gar minderjährig sind.
Auch ein möglicher unberechtigter Zugriff Dritter auf das Vermögen macht eine Testamentsvollstreckung sinnvoll. Der Testamentsvollstrecker vermittelt zwischen den beteiligten Personen, die der Erbfall betrifft. Hierbei wird sich intensiv um die Wahrnehmung der Interessen aller Erbberechtigten gesorgt. Als Vermittler zwischen den einzelnen Beteiligten ist er Ansprechpartner für Angehörige, Erben und Pflichtteilsberechtigte.