Der Gesetzgeber hat spezielle Regelungen für Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts geschaffen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Was sind Kleinunternehmer und wann gilt die Regel?
Aus steuerlicher Sicht gehören Unternehmer, die folgende Voraussetzungen erfüllen zu den Kleinunternehmern.
im Jahr der Gründung der Umsatz voraussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro beträgt und
- im Folgejahr der Betrag von 50.000 Euro nicht überschritten wird.
- Die 17.500 Euro Umsatzgrenze beziehen sich dabei auf ein komplettes Jahr (12 Monate). Wenn Sie Ihr Kleinunternehmen also Mitte des Jahres gegründet haben, müssen Sie den Umsatz für 12 Monate hochrechnen. Wichtig ist, dass die genannten Summen Bruttobeträge sind.
Wenn im Folgejahr klar wird, dass der Umsatz die 50.000 Euro Grenze überschreiten wird, muss mit Beginn des neuen Jahres die Umsatzsteuer ausgewiesen werden und an das Finanzamt gezahlt werden.
Thema Vorsteuer:
Vorweg: Wenn Sie keine Umsatzsteuer berechnen, können Sie logischerweise auch keine Vorsteuer geltend machen.
Wenn Sie in Ihrem Kleinunternehmen regelmäßig Materialien oder andere Anschaffungen tätigen, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese Steuer bezeichnet das Finanzamt als Vorsteuer. Diese Vorsteuer können Sie mit der Umsatzsteuer verrechnen, die Sie auf Ihre Leistungen erheben. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Variante A: Sie nutzen die Vorsteuer und weisen in den Rechnungen die Umsatzsteuer aus. So nehmen Sie zusätzlich zum Rechnungspreis auch die Umsatzsteuer von Ihren Kunden ein. Diese Steuern müssen dann an das Finanzamt abgeführt werden. Die Vorsteuer, die Sie an Ihre Lieferanten gezahlt haben, können Sie davon abziehen. Ist die Vorsteuer größer als die Umsatzzsteuer, wird Ihnen der Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet. (Vorsteuerüberhang)
Variante B: Sie entscheiden sich für die Kleinunternehmerregel. Dann darf die Umsatzsteuer nicht an Ihre Kunden ausgewiesen werden. In Ihren Rechnungen muss der Verweis „Im ausgewiesen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten“ sein. Sie erhalten von den Kunden dann den tatsächlichen Rechnungsbetrag. Die Vorsteuer aus Rechnungen von Lieferanten können Sie in dieser Variante nicht geltend machen.
Wann ist die Kleinunternehmerregel sinnvoll?
Für Unternehmer mit hohen Investitionsausgaben oder Wareneinkäufen, die deswegen auch viel Vorsteuer zahlen, ist es ratsam, auf die Kleinunternehmerregel zu verzichten. Gerne beraten wie Sie zu dieser Entscheidung.
Wie wird die Kleinunternehmerregel beantragt?
Wenn Sie Ihr Unternehmen anmelden, kriegen Sie vom Finanzamt einen ausführlichen Fragebogen. Die Kleinunternehmerregel wird hier abgefragt. Dort können Sie ankreuzen, ob Sie die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehmen wollen.
Was ist sonst noch wichtig?
Wenn Sie sich gegen die Kleinunternehmerregel entscheiden, sind Sie fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden und müssen monatlich/vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Der Wechsel von Kleinunternehmerregel hin zur normalen Besteuerung ist jederzeit möglich.
Da es sich bei dem Thema um ein recht komplexe Vorschrift handelt, stehen wir Ihnen zu Fragen gerne zur Verfügung.
Thumbnail Image Business Baby Pointing von: Paul Inkles via CC BY 2.0