Für viele Unternehmer stellt sich, gerade zum Jahresende, die Frage ob eine Investition aus steuerlicher Sicht noch sinnvoll ist oder nicht.
Hierzu wird angemerkt, dass eine Investition (unabhängig vom Zeitpunkt) zunächst einmal immer unter betriebswirtschaftlichen Aspekten und nicht unter steuerlichen Aspekten betrachtet werden sollte. Denn oftmals unterliegt man dem Irrglauben, durch eine Investition am Jahresende, einen erheblichen Steuervorteil zu erlangen.
Grundsätzlich wird das Wirtschaftsgut (z.B. Maschine) auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das bedeutet, dass die Maschine nicht bei Anschaffung schon vollen Aufwand darstellt, sondern die steuerliche Auswirkung auf mehrere Jahre verteilt wird. Hinzu kommt, dass sich bei Investitionen zum Jahresende, nicht die volle AfA (Absetzung für Abnutzung) auswirkt, sondern nur der zeitanteilige Wert.
Dazu folgendes Beispiel: Kauf einer Maschine für 100.000 € / Nutzungsdauer 5 Jahre – lineare AfA
Abschreibungsplan bei linearer Abschreibung 2015 2016 2017 2018 2019
Buchwert zum 1. Januar des Geschäftsjahres 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000
Abschreibung im Geschäftsjahr 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
Buchwert zum 31. Dezember der Geschäftsjahre 80.000 60.000 40.000 20.000 0
So stellt sich der Fall in der Theorie dar. Wenn nun aber zum Jahresende investiert wird, so ist der AfA-Betrag monatsgenau zu berechnen. Schafft der Unternehmer die Maschine im November an, so beträgt der Jahresbetrag der AfA nicht 20.000 €, sondern 20.000 € x 2/12 = 3.334 €. Die steuerliche Entlastung bei einer Investition von 100.000 € beträgt somit für das Erstjahr ca. 1.350 € (bei einem Spitzensteuersatz von ca. 40%).
Des Weiteren wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine Investition immer wohl überlegt sein sollte und die betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte immer vorrangig betrachtet werden sollten. Von einer Investition, die nur zum Ziel hat eine Steuerersparnis zu bewirken, ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht immer abzuraten, wenn sie nicht ohnehin zwingend erforderlich ist.
Außerdem wird angemerkt, dass es sich bei der Darstellung um keine allgemeingültige „Faustregel“ handelt, sondern um eine grobe Zusammenfassung und Abwägung einer Investition unter steuerlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Aspekten.
Eine Entscheidung über eine Investition sollte immer mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Jede Investition ist eine Einzelfallbetrachtung.
Gerne stehen wir Ihnen zu Investitionsüberlegungen zur Seite und beraten Sie ganz individuell.
Thumbnail Image Weltspartag 2014: Zehn Tipps für Sparer und Anleger von: Bankenverband Bundesverband deutscher Banken via CC CC BY-ND 2.0.