Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man unter anderem Fensterputzen, Krankenpflege, Kinderbetreuung oder auch Gartenarbeiten von einem Selbstständigen oder einem Dienstleister. Außerdem fallen Handwerkerleistungen auch unter den Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“.
Von der Einkommenssteuer können 20% der Ausgaben für klassische haushaltsnahe Dienstleistungen (keine Handwerkerleistungen) abgezogen werden. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei maximal 4.000 Euro und kann nur einmal pro Haushalt beansprucht werden. Wichtig ist, dass haushaltsnahe Dienstleistungen auch Teil eines Beschäftigungsverhältnis sein können und dass die Arbeiten von einem Selbstständigen bzw. einem Dienstleister ausgeführt werden. Wie ein selbstständiger Gärtner oder eine Pflegekraft, die für einen Dienstleister arbeiten. Die Betreuung für Angehörige mit einer Behinderung gilt auch als haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Speditionskosten bei einem privaten Umzug.
Handwerker Dienstleistungen
Im Gegensatz zu den haushaltsnahen Dienstleistungen sind die Ausgaben für Handwerkerleistungen nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro von der Einkommenssteuer absetzbar. Als Handwerkerleistung werden alle Arbeiten bezeichnet, die zu keinen Herstellungskosten führen, sprich kleinere Ausbesserungen und Schönheitsreparaturen. Der Bau einer neuen Mauer oder Ähnliches fällt nicht darunter. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie diese Kosten bisher noch in keiner anderen Weise steuerlich geltend macht haben.
Generell gilt: Sowohl bei haushaltsnahen sowie bei Handwerker Dienstleistungen ist eine Rechnung und ein Einzahlungsnachweis auf dem Konto des Ausführenden Pflicht. Ohne beide Dokumente können Sie diese Kosten steuerlich nicht geltend machen. Jedoch reicht es, wenn Sie die Rechnung und die Einzahlungsbelege erst dann beim Finanzamt einreichen, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Da dies zu jederzeit geschehen kann, sollten Sie diese Dokumente in jedem Fall aufbewahren.
Wenn Sie Fragen zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen haben oder eine generelle Beratung wünschen, steht Ihnen unser Team sehr gerne zur Verfügung.
Thumbnail Image: Gardener’s tools von: Bryon Lippincott via CC CC BY-ND 2.0