Das Besteuerungsverfahren soll einfacher und moderner werden. Im Zuge dessen sollen mehrere Maßnahmen getroffen werden. Die wichtigste Änderung: Bei der elektronischen Steuererklärung sollen keine Belege mehr vorgelegt werden müssen.
Das Besteuerungsverfahren soll einfacher und moderner werden. Im Zuge dessen sollen mehrere Maßnahmen getroffen werden. Die wichtigste Änderung: Bei der elektronischen Steuererklärung sollen keine Belege mehr vorgelegt werden müssen.
Passend zum Jahreswechsel haben wir Ihnen einige hilfreiche Tipps für das Jahr 2015 zusammengestellt.
Am 27.10.2015, teilte das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) mit, dass ab dem 01.01.2016 die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) zur Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Kindergeld wird. Hierdurch soll es der Familienkasse ermöglicht werden Kindergeldberechtigte und deren Kinder zu identifizieren. Durch die Überprüfung der IdNr. soll der Kindergeldkasse eine Erleichterung eingeräumt werden, ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen schon im Antragsverfahren zu
Zur Weihnachtszeit werden gerne an Mitarbeiter und geschäftliche Partner kleine Geschenke verteilt. Eine Flasche Wein, neue Kalender für das kommende Jahr oder klassisch die Schachtel Pralinen.
Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten (sogenanntes Homeoffice), profitieren von einer Vereinfachungsregel.
Wer eine Rente bezieht, der unterliegt, zumindest in vielen Fällen, dem Irrglauben, dass er für seine Rente keine Einkommensteuer zahlen muss. Frei nach dem Motto: „Ich habe in meinem Leben schon genug Steuern bezahlt“! Dem ist jedoch nicht der Fall.
Für viele Unternehmer stellt sich, gerade zum Jahresende, die Frage ob eine Investition aus steuerlicher Sicht noch sinnvoll ist oder nicht.
Grundsätzlich ist jeder, der in Deutschland wohnt, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bzw. Steuerklärung verpflichtet. Dieser Verpflichtung hat der Steuerpflichtige bis zum 31.05. des Folgejahres nachzukommen. Wenn ein Steuerberater konsultiert wurde, dann gewährt das Finanzamt (meistens) eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres.
Jeder Vermieter oder Verpächter möchte die Kosten, die im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen, in voller Höhe geltend machen können. Doch die vereinbarte Miete spielt dabei eine erhebliche Rolle.
Um einen Vorsteuerabzug geltend zu machen muss beim Eingang der Rechnung immer auf Vollständigkeit folgender Pflichtangaben geachtet werden: